Ausschreibung
Stadt Bad Gandersheim - Betrieb eines Kindergartens mit heilpädagogischem Teil in Bad Gandersheim - Vergabe der Trägerschaft
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
26.01.2026 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Stadt Bad Gandersheim - Betrieb eines Kindergartens mit heilpädagogischem Teil in Bad Gandersheim - Vergabe der Trägerschaft</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Gegenstand des Auftrags umfasst die freie Trägerschaft und den Betrieb des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH, Albert-Rohloff-Straße 2, in Bad Gandersheim. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung und Ausgestaltung nach seinem pädagogischen Konzept führt. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrags beträgt zunächst 4 Jahre. Es besteht eine Verlängerungsoption um 3 Jahre. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages ist mit dem Gewerberaummietvertrag gleichlautend. Das Mietverhältnis besteht längstens bis zum 31.12.2033. Die Laufzeit für den Betriebsführungsvertrag beträgt maximal 7 Jahre. Die Räumlichkeiten für den Betrieb werden dem Träger im Rahmen eines Mietvertrages mit der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH zur Verfügung gestellt. Der Träger verpflichtet sich zum Abschluss des Geschäftsraummietvertrages. Vor Betriebsbeginn müssen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahme der Betreuung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme des Betriebes soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/2028 erfolgen. Überdies verpflichtet sich der Träger bei Zuschlagserteilung, die Regelleistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Heilpädagogischer Kindergarten Leistungstyp 1.1.1.1 und Leistungstyp 2.1.1.1 mit dem Landkreis Northeim/Göttingen abzuschließen. Weitere Details sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Stadt Bad Gandersheim beabsichtigt die Vergabe der freien Trägerschaft für den Betrieb eines städtischen Kindergartens in den Räumlichkeiten des BürgerGesundheitsPark, Albert-Rohloff-Straße 2, 37581 Bad Gandersheim. Der künftige freie Träger soll zudem den heilpädagogischen Bedarf des Landkreises Northeim/Göttingen anteilig abdecken. Es sollen Kinder mit und ohne Förderbedarf betreut werden. Die Stadt sucht einen zuverlässigen, den qualitativen Anforderungen entsprechenden freien Träger. Zwischen dem Träger und der Stadt Bad Gandersheim wird ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Räumlichkeiten des BürgerGesundheitsPark stehen im Eigentum der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH. Die Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark stellt dem freien Träger die Räumlichkeiten im Wege eines Mietvertrages für den Betrieb des Kindergartens zur Verfügung. Es handelt sich um Räumlichkeiten im Erdgeschoss einschließlich des Geräteraums und der Außenflächen (Grundfläche Kita 548 m², Geräteraum 27,22 m², Außenfläche 630 m²). Die Räumlichkeiten müssen für diesen Zweck umgebaut werden. Nach dem Umbau und Sanierung der Räumlichkeiten soll der Betrieb aufgenommen werden. Es wird von einer Umbau-/Sanierungszeit von bis zu einem Jahr ausgegangen. Der Betrieb des Kindergartens soll frühestmöglich aufgenommen werden. Es wird vom Kindergartenjahr 2027/2028 ausgegangen. Vorgesehen sind insgesamt 3 Kindergartengruppen (1 Gruppe mit 25 Kindern, 2 Gruppen mit 8 Plätzen für Kinder mit Förderbedarfen/Heilpädagogik) sowie 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen. Die Stadt Bad Gandersheim strebt mit dem Träger eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Den Kindern soll eine sichere, unterstützende Umgebung geboten werden. Ziel ist eine bestmögliche Förderung und Unterstützung ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Die Einrichtung soll zudem den Bedürfnissen von Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik und sozialer Integration gerecht werden. Der Träger verpflichtet sich, die heilpädagogischen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften (z. B. Heilpädagogen, Sonderpädagogen und Therapeuten) umzusetzen und sicherzustellen, dass die pädagogische Arbeit individuell auf die Kinder abgestimmt wird.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">832-25</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: S2Ms6gW4jv