Ausschreibung

Schultägliche Beförderung von ca. 210 Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Einschränkung

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Los-Nr.: 1: Schultägliche Beförderung von ca. 210 Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Einschränkung — Frühfahrten Montag bis Freitag, Rückfahrten Montag bis Donnerstag, Rückfahrten Freitag.</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Aktion Sonnenschein vergibt die schultägliche Beförderung von ca. 210 Kindern und Jugendlichen von der 1.bis 12. Jahrgangsstufe mit geistiger und/oder körperlicher Einschränkung mit unterschiedlichen Bussen unter der Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung für die Montessori-Schule der Aktion Sonnenschein in der Heiglhofstraße 63, 81377 München. Die Schülerinnen und Schüler sind von ihren Wohnorten zu den pädagogischen Einrichtungen in der Heiglhofstraße 63, 81377 München zu bringen und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubefördern. Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 1 benötigt: — Frühfahrten Montag bis Freitag (Schulbeginn 8:00 Uhr): derzeit 33 Touren täglich mit unterschiedlichen Bussen — Rückfahrten Montag bis Donnerstag (mittags: 12:40 Uhr und 13:25 Uhr; nachmittags 16:15 Uhr): derzeit bis zu 39 Touren täglich mit unterschiedlichen Bussen — Rückfahrten Freitag 11.30 Uhr: derzeit 32 Touren täglich mit unterschiedlichen Bussen Die derzeit im Durchschnitt gefahrenen Besetzt-Kilometer pro Beförderungstag betragen für Los 1 ca. 1.750 km. Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich. Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe / des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich. > Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit § 97 Abs. 4 S. 3 GWB in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">01</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 5ZFgkdxWa5