Ausschreibung
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
AusfĂĽhrung:
Rheinland-Pfalz
Frist:
27.04.2026 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Durchführung von Beförderungsleistungen zu und von der Schule Im Erlich, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Im Erlich 67a, 67346 Speyer: Der Fahrdienst wird zurzeit von 40 lernbeeinträchtigten Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren an allen Schultagen in Anspruch genommen. Die Schülerzahl variiert, so dass ein 1 Kraftomnibus benötigt wird, der über 55 Sitzplätze verfügt. Es muss sichergestellt sein, dass alle Schüler*innen befördert werden. Ein Anspruch auf Vollauslastung besteht nicht. Das Einzugsgebiet umfasst das Stadtgebiet Speyer. Derzeit werden die Schüler*innen an 9 ÖPNV-Haltestellen abgeholt. Der tägliche Schülerverkehr (Hin- und Rückfahrt) beträgt aktuell 25 Kilometer pro Fahrtag. Die Schüler*innen sind an rheinland-pfälzischen Schultagen - mit Ausnahme beweglicher Ferientage, von der Schule festgelegten schulfreien Tagen (z.B. bei Studientagen) etc. - an den in der Anlage 1 (Verzeichnis der Haltstellen) aufgeführten ÖPNV-Haltstellen abzuholen bzw. zu diesen zu befördern. Pro Schuljahr gibt es ca. 189 Fahrtage. Die Fahrtzeit darf für Schüler*innen pro Fahrt höchstens 60 Minuten gemäß § 8 Abs.1 PBefG betragen. Die Unterrichtszeiten der Schule sind montags bis donnerstags von 07:55 bis 15:55 Uhr und freitags von 07:55 bis 11:15 Uhr. Die Schüler*innen sind so an den Haltestellen abzuholen, dass sie bis 07:45 Uhr an der Schule eintreffen. Der Transport nach Ende des Unterrichts von der Schule zurück bis an die Haltestellen erfolgt montags bis donnerstags um 16.00 Uhr und freitags um 11:20 Uhr. Es ist nicht statthaft, die Schüler*innen von oder zu anderen Orten zu befördern. Das eingesetzte Kraftfahrzeug muss die Abgasnorm Euro 6 oder höher (Erdgas-, Wasserstoff und / oder Elektro / Hybrid-Fahrzeuge sind dem gleichzusetzen) erfüllen, so dass auch bei Einführung neuer Umweltzonen nach der Feinstaubverordnung alle Ziele ungehindert angefahren werden können. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2031 zu verlängern. Eine Verlängerungsentscheidung kann von Auftraggeberin bis zum 31.01.2029 bzw. 31.01.2030 gezogen werden. Nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. jeweils nach der ersten oder der zweiten Verlängerungsoptionen endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: b4vCfOPm1J