Ausschreibung
SBH VgV PW 030-26 AO - Neubau Schuldoppelstandort Marckmannstraße 60/61 in Kombination mit bildungsnahem Wohnungsbau in Hamburg -Rothenburgsort - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
AusfĂĽhrung:
Hamburg
Frist:
27.03.2026 14:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">SBH VgV PW 030-26 AO - Neubau Schuldoppelstandort Marckmannstraße 60/61 in Kombination mit bildungsnahem Wohnungsbau in Hamburg -Rothenburgsort - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Neubau Schuldoppelstandort Marckmannstraße 60/61 in Kombination mit bildungsnahem Wohnungsbau in Hamburg -Rothenburgsort - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Beschreibung: BEURTEILUNGSKRITERIEN: Städtebauliche Qualität, Hochbauliche Qualität, Funktionalität und Nutzungsqualität, Wirtschaftlichkeit in Baukosten, Unterhalt, Betrieb und Pflege, Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit. Eine detaillierte Aufstellung der Beurteilungskriterien wird im Dokument „Verfahrensteil“, Kapitel 3.4 aufgeführt. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015 der FHH. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und entsprechend der § 8 (2) RPW 2015 der FHH einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Beauftragt werden stufenweise Planungsleistungen für Teilbereich Nord und Teilbereich Süd mind. bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. 15 Teilleistungspunkte für qualitätssichernde Leistungsbestandteile) gemäß § 34 HOAI. Die Ausloberin behält sich im Falle einer Differenzierung der Preiseverteilung innerhalb eines Teilbereichs auf Schulbau und den anderen Bau (Bildungshaus oder eigenständiger Wohnungsbau) durch das Preisgericht vor, die Beauftragung für „Teilbereich Nord“ bzw. „Teilbereich Süd“ den Schulbau und den jeweils anderen Bau (Bildungshaus oder eigenständiger Wohnungsbau) innerhalb eines Teilbereichs an zwei unterschiedliche Bieter zu vergeben. Als besondere Leistungen werden Planungsleistungen für den eigenständigen Wohnungsbau im Teilbereich Süd und für das Bildungshaus im Teilbereich Nord mind. bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Besetzung des Preisgerichts kann dem Dokument „Verfahrensteil“, Kapitel 1.5 entnommen werden. Sofern das Preisgericht einen Teilnehmer aus den Kategorien „Junges Büro“ oder „Kleines Büro“ zur weiteren Bearbeitung empfiehlt, behält sich die Ausloberin vor, für das weitere Verfahren und die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger ist dann berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro in Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für „Planungsteams mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ erfüllt werden. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Im Anschluss an den hochbaulichen Realisierungswettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Büros zur Abgabe eines Angebots (bestehend aus Präsentation und noch zu definierenden Planunterlagen) aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Bei Bedarf erfolgt im Anschluss die Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind im Dokument „Zuschlagsmatrix“ hinterlegt. Sofern das Preisgericht für die Teilbereiche "Nord" und "Süd" getrennte Preisgruppen prämiert, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit unterschiedlichen Bieterkreisen durchzuführen, jedoch auf Grundlage der identischen Verfahrensbedingungen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (ggf. je Teilbereich). Mit der Bekanntmachung wurden allen Interessenten die verbindlich festgelegten Honorarkonditionen per Vertragsentwurf bereitgestellt. Mit den Bietern wird nicht über das Honorar oder die festgelegten Honorarkonditionen verhandelt. Ausschließlich die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bilden die Grundlage für die Verhandlungen und die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">SBH VgV PW 030-26 AO</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: vJD79LS8U8