Ausschreibung
Sanierung Rathaus Bräunlingen
AusfĂĽhrung:
Rheinland-Pfalz
Frist:
23.04.2026 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Technische Ausrüstung ELT (EMSR)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Bereich ELT / EMSR (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8) nach HOAI 2021. Die Stadt Bräunlingen hat eine Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie wird allen Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Grobkostenschätzung, Stand Juni 2024, mit folgenden Kosten (netto) erstellt: KG 200 0 € netto KG 300 2.330.000 € netto KG 400 260.000 € netto KG 500 50.000 € netto KG 600 60.000 € netto Terminvorstellungen der Bauverwaltung ab Beauftragung: Beauftragung Anfang Juni 2026 Beginn Planung im Juli 2026 Abschluss Leistungsphase 2 im Januar 2027 Februar 2027 bis August 2027 „Projektpause“ für die Planenden Baubeginn ca. April 2028 Die genaue und weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die TA-Planung ELT ausgewählt wird. Die Stadt Bräunlingen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 2 Stufe 2 Leistungsphasen 3 bis 5 Stufe 3 Leistungsphasen 6 bis 8 (Leistungsphase 4 nur im Falle einer Genehmigungspflicht) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Mustervertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0001 196c - ELT</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: eY2cxBckF5