Ausschreibung
Sanierung Ruppin-Grundschule, Fachplanung Technische Ausrüstung
Ausführung:
Berlin
Frist:
08.09.2025 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Sanierung Ruppin-Grundschule, Fachplanung Technische Ausrüstung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Das zu sanierende Gebäudeensemble der Ruppin-Grundschule an der Offenbacher Straße 5a in 14197 Berlin wurde 1913-14 nach Plänen von Hans Altmann erbaut. Die Schule steht unter Denkmalschutz. Für die zu vergebenen Planungsleistungen ist demnach eine besondere Sach- und Fachkunde im Bereich der Altbausanierung und im Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz unabdingbar. Die Schule besteht aus einem Vorderhaus und einem Seitenflügel, die über einen Brückenbaukörper miteinander verbunden sind. Aufgrund umfangreicher Schäden wurde die Gebäudehülle inklusive aller Dächer saniert. Hieran schließt sich nun die Generalsanierung des Innenbereichs der Schule in mehreren Bauabschnitten an. Neben der Umsetzung des Musterraumprogramms zur Sicherung der funktionalen Anforderungen sollen im Rahmen der Sanierungsarbeiten u. a. auch Defizite im Bereich Bausubstanz, Brandschutz, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Raumluftqualität und technische Anlagen beseitigt werden. Es wird eine energieeffiziente, nachhaltige und flexible Erweiterbarkeit der neuen Anlagen angestrebt. Vorläufig wird für diese Maßnahmen von folgenden Kosten ausgegangen: - ALG 1 ca. 2.100.000,- € netto - ALG 2 ca. 1.450.000,- € netto - ALG 3 ca. 910.00,- € netto - ALG 4 ca. 2.060.000,- € netto - ALG 5 ca. 510.000,- € netto - ALG 7 ca. 5.000,- € netto - ALG 8 ca. 100.000,- € netto Für das Projekt wurden bereits Planungsleistungen bis zu Teilleistungen der Leistungsphase 3 erbracht und eine entsprechende EVU erstellt. Im Prüfergebnis sind Auflagen seitens der Senatsverwaltung an die Planer gestellt worden. Hinsichtlich der TGA-Planung stehen in diesem Zusammenhang die Überarbeitungen sowie Zuarbeiten für die Hochbauplanung aus. Gleichzeitig sind in der Zwischenzeit einzelne Projektbausteine obsolet geworden. Die Entwurfsplanung und die EVU sind vor diesem Hintergrund vom übernehmenden Planungsbüro auf inhaltliche Richtigkeit einschließlich aller Berechnungen zu prüfen und, wo erforderlich, zu überarbeiten. Vorläufig wird für diese Maßnahmen von folgenden Terminen ausgegangen: - Leistungsphase 3 - 5 bis 06 / 2026 - Leistungsphase 6 bis 12 / 2026 - Bauzeit 01 / 2027 – 12 / 2031 Für dieses Projekt sucht das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ein kompetentes Ingenieurbüro welches die Fachplanung Technische Ausrüstung übernimmt. Grundlage für die Leistungen des Auftragnehmers ist das Leistungsbild „Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung“ entsprechend der HOAI 2021 sowie einzelne besondere Leistungen. Es sind Leistungen in den folgenden Leistungsphasen zu erbringen: - LPh 3: Entwurfsplanung - LPh 4: Genehmigungsplanung (optional) - LPh 5: Ausführungsplanung (optional) - LPh 6: Vorbereitung der Vergabe (optional) - LPh 7: Mitwirkung bei der Vergabe (optional) - LPh 8: Objektüberwachung (optional) - LPh 9: Objektbetreuung (optional) Die optionalen Besonderen Leistungen umfassen insbesondere das Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zur Besonderen Leistung der Architekten. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge des Landes Berlin (ABau) stufenweise und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit Zuschlag erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungsphase 3. Die weiteren optionalen Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen nach den Regelungen des Vertrages beauftragt. (vgl. auch II.2.11 der Bekanntmachung) Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z.B. bei Verzögerungen des Projektes sowie auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals ab. Die oben benannten Punkte werden im Rahmen der Angebotsaufforderung weiter konkretisiert. Die Vergütung der Grundleistungen erfolgt entsprechend HOAI 2021. Die Anlagengruppen werden gemäß § 56 (2) HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.2 der Honorarzone II zugeordnet, lediglich die Anlagengruppe 8 der Honorarzone III. Diese Zuordnung ist durch den Bieter im Rahmen der Angebotserstellung zu überprüfen. Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
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Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- Ausführungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: p80ab4zwEm