Ausschreibung
Sachverständigen?Prüfungen der elektrischen Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie Brandmelde-/ Alarmierungsanlagen
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Sachverständigen?Prüfungen der elektrischen Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie Brandmelde-/ Alarmierungsanlagen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die wiederkehrenden Prüfungen der Brandmeldeanlagen (BMA) sowie elektrischen Anlagen (ELT) durch Sachverständige nach den Vorgaben der PrüfVO NRW (in der bei Leistungserbringung gültigen Fassung). Die Prüfungen sollen eine Erstabnahme von neuen Anlagen, eine Abnahme nach wesentlicher Änderung und auch eine Wiederholungsprüfung beinhalten. Die inhaltliche Federführung dieser Ausschreibung hat das Dezernat 4.4 "Elektrische Gebäudeausrüstung" inne. Der prüfende Sachverständige muss nach §5 (FN) der PrüfVO NRW in der Fachrichtung Elektrotechnik mit den Teilfachrichtungen Brandmelde? & Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs? und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie elektrische Anlagen anerkannt sein. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf. Weiterführende Links finden Sie hier: PrüfVO NRW sowie Prüfungsgrundsätze usw.: https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2008-07/pruefvo_nrw.pdf Die Abrechnung der über den Rahmenvertrag erbrachten Einzelaufträge erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis (Stundennachweis). Der Sachverständige wird von einer Elektrofachkraft mit Schlüsselgewalt begleitet. Die Arbeitszeiten sind von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Aktuell gehen wir von einer Auftragsgröße von durchschnittlich ca. 3 Tageseinsätzen pro Monat aus, wobei bei Vertragsschluss direkt 2 Tage / Monat für 12 Monate beauftragt werden sollen. Nach Absprache sind in unter besonderen Umständen gelegentlich auch Prüfungen an Wochenenden notwendig, der Anbieter signalisiert durch Abgabe seines Angebotes eine grundsätzliche Bereitschaft dazu. Die Sachverständigen haben die Prüfungen selbst durchzuführen (es reicht nicht aus, die Prüfung durch einen Mitarbeiter vornehmen zu lassen und lediglich den Prüfbericht zu unterschreiben). Die Prüfungen sollen sehr zeitnah nach Zuschlag in Terminabsprache mit Dez. 4.4 begonnen werden. Die hier genannte Auftragsgröße ergibt sich aus Schätzungen auf Basis der Vorjahre. Der Rahmenvertrag gilt zunächst für 12 Monate ab Zuschlag, beinhaltet aber eine Verlängerungsoption für die UM von jeweils einem Jahr bis zu einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren. Zu jeder Prüfung sind entsprechende Prüfberichte zu erstellen und dem Auftraggeber als Originaldokument in Papierform sowie auch als pdf?Datei innerhalb von 1 Woche nach Durchführung der Prüfung zu übergeben. Die jeweiligen Prüfungen sind innerhalb von sieben Werkstagen, nach Beauftragung durchzuführen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025_043_ID</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: oFjcFa3vET