Ausschreibung

Sachgebiet Baumpflege - Verkehrslenkende Maßnahmen 2026-2028

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

15.01.2026 10:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Sachgebiet Baumpflege - Verkehrslenkende Maßnahmen 2026-2028</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die aufgeführten Mengen umfassen den geschätzten Bedarf für einen Zeitraum von ca. 153 Wochen, gerechnet mit 5 Baustelleneinrichtungen (1 je Arbeitstag) in der Woche und auch 5 Baustelleneinrichtungen (1 täglich) während der Schulferien NRW. Das Volumen ergibt sich aus einer qualifizierten Schätzung auf Grundlage der bisherigen Absperrmaßnahmen, kann Schwankungen unterliegen und daher nicht die exakte Abrechnungssumme wiedergeben. Die Mengenansätze in dem Leistungsverzeichnis sind die Gesamtsummen zahlreicher Einzelmaßnahmen (Halteverbotszonen, (Teil-)Sperrungen von Straßenzügen). Da sich die Baumschnittarbeiten auf akute kurzfristig gemeldete Schadens- oder Risikofälle beziehen im Sinne der Gefahrenabwehr, ist eine ortsbezogene Planung und Massenermittlung vorab nicht möglich. Aus haushaltstechnischen Gründen ist das Leistungsverzeichnis in 3 Abschnitte geteilt. Es erfolgt eine Gesamtvergabe an nur einen Bieter. Die Jahressummen werden zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres separat beauftragt. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres für das darauf folgende Jahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum oben genannten Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen sowie eine Kopie ist per Fax an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. Frau Losch, Fax: 0201/8867058). Die auszuführenden Absperrleistungen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet Essen. Daher wird eine gewisse Ortskunde vorausgesetzt. Es ist zu erwarten, dass zeitgleich an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes Arbeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher unumgänglich, dass der Auftragnehmer die benötigten Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien im notwendigen Umfang nachweisen kann. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Arbeiten von geschultem Montagepersonal fachgerecht und fristgerecht 96 h vor Baustellenbeginn durchgeführt werden, wobei ein deutschsprachiger Mitarbeiter jederzeit nach Abstimmung mit der Bauleitung vor Ort zu sein hat. Die Schulungen sind vom Auftragnehmer zu zahlen und regelmäßig in Eigenverantwortung weiterzuführen. Das Fachpersonal einschließlich des verantwortlichen Bauleiters ist namentlich zu benennen. Änderungen sind auch während des laufenden Betriebes- unverzüglich schriftlich oder elektronisch dem verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Hinsichtlich der Arbeitsstellensicherung sind Nachweise für die Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und den Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) mit dem Angebot vorzulegen. Somit muss die verantwortliche Person für die Verkehrssicherung die aktuell gültigen deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend den aktuell gültigen ZTV-SA herstellen und beurteilen können. Es wird vorausgesetzt, dass das Personal kontinuierlich diesbezüglich geschult wird. Die erworbenen Zertifikate sind aufgeschlüsselt für jeden einzelnen Mitarbeiter vor Auftragserteilung der Vergabestelle vorzulegen. Sollte ein Personalwechsel während der Maßnahmen im laufenden Betrieb stattfinden, sind die geforderten Unterlagen für den neuen Mitarbeiter schnellstmöglich (innerhalb von einer Woche) der Bauleitung von Grün und Gruga nachzureichen. Es ist vorgesehen einen Ortstermin, bei KOST-Straßen (Koordinierungsstelle für Straßen planungsintensive Straßen) spätestens 8 Wochen vor der Maßnahme, bei normalen Straßen spätestens 6 Wochen vor der Maßnahme, mit dem Bauleiter von Grün und Gruga und möglicherweise anderen Ämtern, wie beispielsweise dem Ordnungsamt und verschiedenen Abteilungen des Amtes für Straßen und Verkehr Essen zu organisieren, zu planen und wahrzunehmen. Die aufgrund der Ortstermine erstellten Pläne sind eine Woche nach dem Ortstermin Grün und Gruga zur Vorabprüfung vorzulegen. Vier Wochen vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind die ausgearbeiteten anordnungsfähigen Pläne beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV 66-5-1 Baustellenmanagement) (Anträge sind zusammen mit allen Anlagen in 1 (einer) Anlage im PDF Format zu stellen) einzureichen und verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 Abs. 6 der STVO über die Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstellen, die den Mindestanforderungen der StVO entsprechen, einzuholen. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen einer Kalenderwoche müssen spätestens am Donnerstag der Vorwoche bis 12:00 Uhr bei Grün und Gruga eingegangen sein. Nicht rechtzeitig eingegangene Anordnungen werden aufgrund des internen Ablaufs nicht weiterbearbeitet und führen zu einem Ausfall der Maßnahme. Diese werden dementsprechend dann auch nicht für den Auftragnehmer vergütet. In einem solchen Fall muss zudem die Maßnahme neu geplant werden, was zu Umplanungskosten führt, die dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Der erforderliche Zeitstrahl wird dieser Ausschreibung als Anlage beigefügt. Die Verkehrszeichen/Schilder einer Baustelle dürfen erst nach Erhalt der genehmigten Verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt werden. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">BE045251103</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: CJOWxGcMGl