Ausschreibung
Rhein-Ruhr-Express, Teilnetz B
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
18.07.2025 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Los 1</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045 in mehreren Betriebsstufen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Linien RE 2 und RE 3. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 4,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 3,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 6,3 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB), der ZV NWL Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge (EBINFA), Bahnhofstraße 48, 59423 Unna (nachfolgend: NWL EBINFA) und der go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge, Deutzer Allee 4, 50679 Köln (nur im Los 2) werden die Fahrzeugfinanzierung übernehmen und hierfür die Fahrzeuge vom EVU erwerben und diesem zurückverpachten. Für die mit der Vergabe der Verkehrsdienstleistungen verbundenen Fahrzeugbeschaffung nach dem Fahrzeugfinanzierungsmodell sind gemäß § 98 Nr. 1 und 2 GWB die öffentlichen Auftraggeber ZV VRR FaIn-EB, NWL EBIN-FA und go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge. Das weiterentwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell sieht zudem voraussichtlich vor, dass das EVU mit dem Fahrzeughersteller einen "Ersatzteilversorgungs- und Technischer Support Vertrag" schließt. Der Hersteller soll verpflichtet werden, einen derartigen Vertrag auch mit den Folgebetreibern der Fahrzeuge zu schließen. Die Auftraggeber erwägen zudem eine Sicherung des Werkstatteigentums: Danach würden die Auftraggeber, die auch Eigentümer der Fahrzeuge werden, Eigentümer des Werkstattgrundstücks und damit auch der Werkstattgebäude etc., indem sie das Grundstück vom EVU oder einem vom EVU benannten Dritten erwerben. Alternativ ist auch ein langfristiges Erbbaurecht denkbar. Die Auftraggeber würden die Flächen an das EVU zurückverpachten. Die Aufgabenträger und Auftraggeber behalten sich vor, die zu erbringenden Leistungen und Vertragsmodelle - insbesondere auch im Bereich der Fahrzeugfinanzierung und Werkstattsicherung - im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: wxT4dlUCWh