Ausschreibung
Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen - 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1); - 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2); - 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5). Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025-037</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: qabYBs9Of4