Ausschreibung
Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
AusfĂĽhrung:
Berlin
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro". Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert). Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: zVI7d1hyZm