Ausschreibung

Rahmenvertrag Risikobaumfällungen Prio 2 auf Abruf

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

10.12.2025 10:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Rahmenvertrag Risikobaumfällungen Prio 2 auf Abruf</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfällarbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Das Leistungsverzeichnis ist aus abrechnungstechnischen und haushalterischen Gründen in 3 Abschnitte aufgeteilt. Alle 3 Abschnitte müssen komplett angeboten werden. Bei den im Folgenden angegebenen Stammzahlen handelt es sich um Schätzwerte, welche aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre erstellt wurden. Diese können, aufgrund der nicht vorhersehbaren Auftragslage, von der Menge der tatsächlich zu bearbeitenden Bäume abweichen. Dementsprechend können ausschließlich die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet werden. Bäume auf Sonderstandorten, welche mit zusätzlichem Aufwand gefällt werden müssen, welcher über die sonst üblichen Verfahren hinausgeht, können mit einer Erschwerniszulage vergütet werden. Diese Aufwendungen umfassen u.a. -Bäume in unzugänglicher Hanglage -Bäume zu deren Fällung der Einsatz eines Kranes erforderlich ist -Bäume, welche aufgrund der Bodenbeschaffenheit mit Fällgerät nicht zu erreichen sind. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Maßnahmen auf Sonderstandorten über die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Aufwandes zu informieren. Erforderliche Transportwege über Gehwegflächen sind mit der Bauleitung zu vereinbaren. Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden. Es haftet der Auftragnehmer. Die Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet ist genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag muss umgehend nach Auftragserteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Nachfolgende Auflagen sind unter anderem zu beachten: -Die Arbeiten sind zügig durchzuführen, der Fahr- und Fußgängerverkehr muss gewährleistet bleiben. -Die Fällarbeiten an Schulen und Kindertagesstätten sind erst nach Absprache mit der Einrichtungsleitung bzw. dem Hausmeister und frühestens ab 14 Uhr durchzuführen. -An Standorten im Parkraum von Verkehrsflächen ist, um Schäden an Fahrzeugen beim Überfahren des Stumpfes zu vermeiden, ein ca. 80 cm langer Stammabschnitt bis zur endgültigen Ausfräsung (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) zu erhalten. Baumscheibeneinfassungen sowie angrenzende Wegebefestigungen, soweit sie bei den Fällarbeiten beschädigt, gelockert oder aufgenommen wurden, sind verkehrssicher wiederherzustellen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten ist die zeitnahe Kommunikation zwischen beauftragter Firma und städtischer Bauleitung. Vor Beginn der Arbeiten ist die Wochenplanung beim zuständigen städtischen Bauleiter einzureichen. Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen. Anerkannte Qualifikationen: FLL-Zertifizierung als anerkannter Baumkontrolleur, European Tree Worker oder eine gleichwertige Qualifikation. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Weitere Einzelheiten u.a. zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">BE044251001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: kRhsqLyjMt