Ausschreibung

Rahmenvertrag Literaturbeschaffung für alle Studienorte

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

21.04.2026 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Monographien + Abos Zentrale</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW verfügt über mehrere Standorte, von denen jeder über eine eigene Hochschulbibliothek verfügt. Das Bestandsprofil orientiert sich an den Inhalten der Studiengänge, wobei die Verwaltungs-, Rechts- und Polizeiwissenschaften einen Großteil des Bestandes ausmachen. Die Literatur ist primär deutschsprachig. Die Literatur der Hochschulbibliothek wird dezentral von den einzelnen Studienortsbibliotheken beschafft. Bei den Hochschulbibliotheken der HSPV NRW handelt es sich gemäß § 7 Absatz 2 BuchPrG um wissenschaftliche Bibliotheken. Ziel dieser Ausschreibung ist es, zu jedem Los eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Literatur mit jeweils einem Rahmenvertragspartner abzuschließen. Inhalte der Abrufe können sowohl Fach- und wissenschaftliche Zeitschriften, sowohl preis- als auch nicht preisgebundene Abos, und Bücher sein. Es können Gesetzestexte und -kommentare, Lose- blatt-Ausgaben, Fachbücher auf dem Gebiet Sozial- und Verwaltungsrecht als auch auf dem Gebiet Polizeiwissenschaften abgerufen werden. Darüber hinaus wird auch Lektüre aus anderen Fachbereichen, wie z.B. der Psychologie und Wirtschaftswissenschaften angefordert. Titellisten können aufgrund ihrer möglichen Kurzlebigkeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Rahmenvereinbarungen umfassen unterschiedliche Auftragsvolumina. Sie beginnen mit Zuschlagserteilung ab dem Ende der alten Verträge und weisen eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2030 auf. Da das tatsächliche Beschaffungsvolumen, sowohl was die Anzahl der einzelnen Artikel, als auch das jeweilige Auftragsvolumen betrifft, aufgrund des individuellen Bedarfsumfangs der Lehrenden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret feststehen kann und Schwankungen unterliegt, erfolgt die Ausschreibung auf der Basis des für das Jahr 2026 angemeldeten Budgets. Für den Fall, dass sich die beantragten und genehmigten Budgets in den Folgejahren erhöhen sollten, hat der Auftraggeber das Recht einen Mehrbedarf von bis zu 10% abzurufen ohne ein neues Vergabeverfahren einzuleiten (Nachtragsoption). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Mindestumsatz oder eine Abnahmeverpflichtung aus dem geschätzten Umsatz nicht abgeleitet werden kann. Ferner stehen die Budgets und damit die Auftragsvolumina für die Jahre 2027 bis 2030 noch unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung (Haushaltsvorbehalt).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">1</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
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