Ausschreibung
Rahmenvertrag - BAM - Technische Ausrüstung M - VgV-36-3322-25
AusfĂĽhrung:
Berlin
Frist:
24.02.2026 09:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvertrag für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Technische Ausrüstung M nach § 55 ff HOAI ,Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8), LP2 bis LP 8 / Besondere Leistungen - VgV-36-3322-25</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Es soll ein Rahmenvertrag für die Leistungen Technische Gebäudeausrüstung – M gem. §55 ff HOAI für Einfache Baumaßnahmen (RBBau Abschnitt D) und Bauprojekt (RBBau Abschnitt E) für drei Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAM integriert Forschung, Bewertung und Beratung in Technik und Chemie unter einem Dach. Die Standorte der BAM sind: 1. Unter den Eichen (UE): Unter den Eichen 87, 12 205 Berlin mit 39 Gebäuden (davon 9 Verwaltungsgebäude, 8 Laborgebäude, 13 Büro- und Laborgebäude, 9 sonstige Nutzungen). 2. Fabeckstraße (FB), Unter den Eichen 44-46, 12 203 Berlin mit 7 Gebäuden (davon 1 Verwaltungsgebäude, 0 Laborgebäude, 4 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen. 3. Adlershof (AH), Richard-Willstätter-Str. 11,12 489 Berlin mit 8 Gebäuden (davon 2 Verwaltungsgebäude, 1 Laborgebäude, 3 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen). Der überwiegende Teil der historischen Gebäude der Standorte „Unter den Eichen“ sowie „Fabeckstraße“ stehen unter Denkmalschutz/Ensembleschutz. Die planerische und technische Umsetzung des Einzelauftrags bzw. der Einzelmaßnahme kann sich auf mehr als ein Jahr erstrecken, insbesondere für Bauprojekte ist in der Regel mit 2-3 Jahren zu rechnen. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Die Liegenschaften sind der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zugeordnet. Beide werden durch das BBR vertreten, für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden zwei Rahmenverträge abgeschlossen. 1. Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland/BMWSB/BBR 2. Auftraggeber: BImA/BBR Nutzerin ist in beiden Fällen die BAM - Gebäudenutzung: Bürogebäude, Laborgebäude, Werkstattgebäude - Art der Baumaßnahme: Einfache Baumaßnahmen nach RBBau Abschnitt D Bauprojekte nach RBBau Abschnitt E Sanierung / Umbau / Brandschutzsanierung - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Aktuell geht der Bauherr von einem Bauvolumen von 4.100.000 € netto (KG 400) für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte aus. - Projektdauer: Der Rahmenvertrag wird mit der Laufzeit eines Jahres abgeschlossen, und kann dreimal – ohne Rechtsanspruch – um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - Leistungsbild: Grundleistungen der Lph 2-9 für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte nach RBBau sowie Besondere Leistungen. Es sind pro Maßnahme nicht immer alle Leistungsphasen zu erbringen. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Die Leistung ist sofort mit Abschluss des Rahmenvertrages und Abruf per Einzelauftrag zu erbringen. (ab Ende 2.Quartal 2026) Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): Es wird von einem Honorar für die Leistung Technische Ausrüstung -M gem. § 55 HOAI 2021 für den Bauunterhalt bzw. die Einfachen Baumaßnahmen sowie Bauprojekte über 4 Jahre Vertragslaufzeit von ca. 2.000.000,00 € netto ausgegangen (KG 400). Höchstwert (brutto): Über die maximale Gesamtlaufzeit (Höchstwert) von 4 Jahren (1 Jahr Vertragslaufzeit zzgl. 3x Verlängerung) würde das eine Honorarsumme von ca. 2.380.000,00 € brutto ergeben. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar jeweils anhand der Kosten des Einzelauftrags / der Einzelmaßnahme berechnet wird.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VgV-36-3322-25</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: BEmpeRYOh6