Ausschreibung

Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

18.05.2026 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: fib6KhCwpW