Ausschreibung
Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung QUIS in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
17.03.2026 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung QUIS in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für die Anwendung QUIS b) Anpassungsentwicklungen der Anwendung QUIS Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs-entwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: 2026: 150 Stunden 2027: 300 Stunden 2028: 300 Stunden 2029: 300 Stunden 2030: 150 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LfU_13_04/2026</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: oIdWqGZnMl