Ausschreibung

Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung AKSWV Version 2.* in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP

AusfĂĽhrung:

Rheinland-Pfalz

Frist:

06.08.2025 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung AKSWV Version 2.* in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Erstellungsvertrages für Anpassungsentwicklungen und die laufende Betriebsunterstützung der Individualsoftware "AKSWV Version 2.*" abzuschließen. Umfang der Leistungsbereiche Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs-entwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: - 2026: 300 Stunden - 2027: 300 Stunden - 2028: 300 Stunden - 2029: 300 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LfU_13_32/2025</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
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  • Und vieles mehr …
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Id: h66s87uuda