Ausschreibung

Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfer 2026-2029

AusfĂĽhrung:

Berlin

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfer 2026-2029</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei (2) Jahren und einer einseitigen Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung, um jeweils ein (1) Jahr, die mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier (4) Jahre. Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Abschlussprüfleistungen, beginnend mit der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025. Der Gegenstand und der Umfang der Prüfung werden hierbei von §§ 316 ff HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgegeben. Der Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Grundlage der Prüfung ist der Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720). Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt gem. § 318 HGB jährlich durch die Gesellschafterversammlung des AG. Vor der jährlichen Bestellung muss der Auftragnehmer jeweils eine Erklärung gem. Ziffer 8.2.3 PCGK Teil II "Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" abgeben. Hierin erklärt der vorgesehene Abschlussprüfer, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihm und seinen Organen einerseits und der AG sowie ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an dessen Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die AG erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind. Die Höchstmenge des Vertrages beträgt für die feststehende Vertragslaufzeit zwei (2) Jahresabschlussprüfungen (einschließlich der damit ggf. optional einhergehenden Leistungsbestandteile). Sofern der AG von dem ihm zustehenden Optionsrecht zur Vertragsverlängerung Gebrauch macht, erhöht sich die Höchstmenge des Vertrages auf vier (4) Jahresabschlussprüfungen (Höchstmenge des Vertrages). Die Leistungen aus diesem Vertrag können nur bis zum Erreichen der entsprechenden Höchstmenge abgerufen werden. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) entnommen werden.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2025-0056</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: eI1c6Dm7P0