Ausschreibung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von falt- und stapelbaren Aluminiumcontainern
AusfĂĽhrung:
Rheinland-Pfalz
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von falt- und stapelbaren Aluminiumcontainern</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Herstellung und Lieferung der Aluminiumcontainer (beim Auftraggeber auch P-Container genannt) an die Annahmestelle des Auftraggebers in Mainz. Es sind Tranchen von 350 Aluminiumcontainern (P-Container) pro Einzelabruf zu fertigen. Die etwaige letzte Tranche umfasst ggf. 200 P-Container. Mengen Es sind geschätzt 3.000 Stück Aluminiumcontainer über einen Vertragszeitraum von vier Jahren zu liefern. Eine Abnahmeverpflichtung besteht lediglich für eine Charge (350 Container) im ersten Vertragsjahr. Darüber hinaus besteht keine verbindliche Abnahmeverpflichtung. Leistungsverzeichnis a. Ausführungsunterlagen / Konstruktionspläne Die Konstruktion der Aluminiumcontainer ergibt sich aus fest vorgegebenen Plänen. Diese können nach Durchsicht dieser Leistungsbeschreibung und Zusendung einer Vertraulichkeitserklärung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) über den festgelegten Kommunikationsweg (hier DTVP) innerhalb der Fragenfrist angefordert werden und werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Für die Produktion des Aluminiumcontainers sind die betreffenden technischen - vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten - Unterlagen bzw. Konstruktionspläne verbindlich. Diese sind genauestens zu beachten. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konstruktionspläne werden ausschließlich zum Zwecke der Angebotserstellung und gegebenenfalls zur Fertigung der Aluminiumcontainer für den Auftraggeber überlassen. Eine anderweitige Nutzung der Pläne und jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist nicht zugelassen. Nach Ablauf des Vertrages ist die Datei vom Auftragnehmer zu löschen. Der gesamte Inhalt der Konstruktionspläne unterliegt dem Schutz des Urheber-rechts und Wettbewerbsrechts. b. Spezifikation des Behälters Kennzahlen Außenmaße über alles: Flächenmaß: 800 mm (Länge) x 600 mm (Breite) Höhe des Behälters: 560 mm Gewicht: - Das Leergewicht darf 20,5 kg nicht überschreiten. - Die max. Zuladung beträgt 150 kg Stapelbarkeit Der Aluminiumcontainer muss einer Stapellast von 682 kg (fünffach stapelfähig bei einem Containerhöchstgewicht von 170,5 kg) standhalten. Vorderseite Auf der Vorderseite der Aluminiumcontainer ist unter dem Kartenfach eine 2-reihige Prägung mit dem Schriftzug: "BBK" (20 mm hoch) und einer fortlaufenden Nummerierung (Nummer gem. Angabe des Auftraggebers, wird gesondert mitgeteilt) anzubringen. Kartenfach Maße nach Konstruktionsplan mit einsteckbarer Plexiglasscheibe, die mitzuliefern ist. Bei verschlossenem Aluminiumcontainer dürfen die Plexiglasscheibe und die dahinterliegende Einsteckkarte nicht herausnehmbar sein, dafür ist eine Vernietung an der Seite notwendig. Das Fach darf eine Strichcode-Lesung nicht beeinträchtigen. Sicherheit Die Ausführung muss den Anforderungen des Arbeitsschutzes und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und das Produkt muss das Testat "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) aufweisen. Erreichbare Kanten und Ecken müssen sowohl innen als auch außen gratfrei und gerundet oder geglättet sein. Der Aluminiumcontainer ist so zu gestalten, dass nach dem Anbringen einer Plombe ohne Hinterlassen von Manipulationsspuren am Behälter ein Zugriff auf den Inhalt ausgeschlossen ist. Besichtigung des Werkstücks bei der Bank Es wird empfohlen, die Aluminiumcontainer zu besichtigen, wenn diese vom Bieter noch nie gebaut wurden bzw. wenn diese dem Bieter nicht bekannt sind. Ausführungsgarantie Der Auftragnehmer garantiert, dass alle zu liefernden Aluminiumcontainer dem vom Fachbereich geprüften Mustercontainer entsprechen. Hierzu muss der Auftragnehmer im Rahmen der Fertigung geeignete Qualitätskontrollen durchführen, entsprechend dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorlegen. Weitere Prüfungen bzw. nicht angekündigte Fertigungskontrollen im Herstellerwerk behält sich der Auftraggeber vor. Entspricht ein Serienbehälter nach den Feststellungen der Bundesbank oder einer von ihr mit der Überprüfung beauftragten Stelle nicht dem erfolgreich getesteten Mustercontainer, wird die Bank dem Auftragnehmer maximal zwei Mal eine Nachfrist von zwei Wochen zur Nachbesserung oder zur Lieferung einwandfreier Aluminiumcontainer einräumen. Verzögerungen aufgrund von Nachbesserungsanforderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden nicht der Lieferfrist zugeschlagen. Weichen die Serienbehälter auch nach zweimaliger Nachbesserung noch von den Anforderungen ab, steht dem Auftraggeber ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu (siehe auch B2_Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10). Lieferung Der Auftragnehmer liefert Kosten und Gefahr frei Annahmestelle zu den Geschäfts-zeiten der Bank (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). Die Lieferung wird zwei Geschäftstage im Voraus beim zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers avisiert.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">25-2000045735</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: TX4SOqZau8