Ausschreibung
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
18.08.2025 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Auftraggeber ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte, nachfolgend zusammen: "Mitarbeitende") zu verwirklichen. Der Auftraggeber möchte seinen Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades, für die Mitarbeitenden wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den jeweiligen Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Fahrrad-Angebot muss den Vorgaben des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (nachfolgend: TV-Fahrradleasing) sowie dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) entsprechen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01. März 2026 und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre (Höchstlaufzeit). Der Auftraggeber hat unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender Altersteilzeit und Kündigungen derzeit rund 1.000 berechtigte Mitarbeitende. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Auftraggeber davon aus, dass in den ersten beiden Vertragsjahren 5 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in Anspruch nehmen wird (= 50 Einzelleasingverträge) und in der verbleibenden Vertragslaufzeit 2 % pro Jahr (= 20 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in dem verbleibenden Vertragszeitraum begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein neues Fahrrad least. Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 140 Einzel-Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200 Einzel-Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025-0-006</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: tEg7hAQU38