Ausschreibung
Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Verkehrsanlagenplanung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">1 Veranlassung Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. 2 Plangebiet Die Stadt Altena ist eine Kleinstadt im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfahlen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 44,42 km². Die Stadt ist in sieben Ortsteile untergliedert • Ortsteil Dahle • Ortsteil Evingsen • Ortsteil Rahmede • Ortsteil Breitenhagen • Ortsteil Innenstadt • Ortsteil Knerling • Ortsteil Tiergarten Durch das Hochwasser im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. In nachfolgender Tabelle sind die Schadensarten im Gemeindegebiet übersichtlich dargestellt. Im Wiederaufbauplan sind die Einzelschäden in insgesamt 182 Maßnahmen zusammengefasst. Darstellung der Schadenarten im gesamten Plangebiet Schadensarten und Anzahlen: Gewässer Bäche, Böschung, Geröll, Rohrdurchlass: 178 Flurschäden Flächen, Hänge, Wege, Freiflächen: 32 Straße Straße, Fußweg, Bordsteine, Geländer: 71 Ingenieurbauwerke Brücken, Überbauten: 39 Stützmauern aus Beton, Bruchstein, Ziegel: 58 Geschiebefang: 44 3 Verkehrsanlagen Die Verkehrsanlagen umfassen grundsätzlich sämtliche Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und die nachfolgend darge-stellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 €, Anzahl: 2 Höchstens werden 15 Einzelaufträge vergeben. 4 Aufgabenstellung/Honorarkalkulation Es ist beabsichtigt im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung Planer zu binden, die auf Abruf Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die HOAI-Leistungsbilder Verkehrsanlagen ausführen. Besondere Leistungen sind grundsätzlich möglich, wobei die Auflistung der HOAI nicht abschließend ist. Zu den Besonderen Leistungen zählen insbesondere die baubegleitenden Leistungen, wie örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung. In der konkreten Aufgabe/Maßnahme/Teilmaßnahme können auch nur Teile einer Leistungsphase, u.U. auch nur Besondere Leistungen erforderlich werden. Die Honorarkalkulation der Grundleistungen erfolgt dann nach den Grundsätzen der HOAI unter Beachtung von Abminderungs- oder/und Zuschlagsfaktoren und die verbindliche Angabe von Stundensätzen für anfallende besondere Leistungen. Bei der Bearbeitung ist zu beachten, dass für Baukleinstleistungen bereits ein Bauunternehmer in einer Rahmenvereinbarung gebunden ist. Sofern die Leistungen in dieser Leistungsbeschreibung vorhanden sind, ist die Ausführung in diesem Rahmen voranzutreiben. Damit ist keine vollständige Leistungsphase 6 in der Objektplanung erforderlich. 5 Rahmenvereinbarung Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen. Im Rahmen der Beschaffung werden jeweils mehrere Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen gebunden werden. Innerhalb jeder Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner sind die Bedingungen für die Vergabe der jeweiligen Einzelmaßnahme (Einzelabruf) vorab festgelegt. Bei der Verteilung wird nach dem so genannten „Kaskadenprinzip“ vorgegangen. Es erfolgt ausdrücklich kein weiterer Wettbewerb auf vor der Vergabe eines Einzelabrufes. Bei der Einzelauftragsvergabe im Kaskadenprinzip wird der Auftraggeber also innerhalb der Rahmenvereinbarung bei einem zu vergebenden Einzelabruf immer zunächst den Bestbieter kontaktieren, und diesen zur Leistungserbringung auffordern. Für den Fall, dass der Bestbieter wegen eines oder mehrerer bereits vergebenen Einzelabrufes keine Kapazitäten vorhält und deshalb den Einzelabruf begründet ablehnt, trägt der Auftraggeber dem zweitplatzierten Bieter die Erfüllung des Einzelauftrages an. Sollte dieser wegen bereits vergebener Einzelaufträge keine Kapazitäten vorhalten, wird der Auftraggeber in gleicher Weise an den drittplatzierten Bieter herantreten, usw.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">HWSB_AL_RV_V003-1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: saKZrmMXhI