Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing in Herne
Ausführung:
Herne
Nordrhein-Westfalen
Frist:
05.06.2025 10:00 Uhr
Art der Leistung:
Die Auftraggeberin plant, tariflich und verbeamteten Beschäftigten durch Entgeltumwandlung Dienstradleasing anzubieten. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV-Fahrradleasing) und § 2 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes NRW. Ziel ist die Auswahl eines einheitlichen Unternehmens als Leasinggeber und Service-Dienstleister für Fahrräder. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings für dienstliche und private Nutzung sowie damit verbundene Serviceleistungen. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre mit einer geschätzten Abnahmemenge von 700 Fahrrädern.
Rahmenvereinbarung über Dienstradleasing
Bereitstellung von 700 bis 1050 Fahrrädern
Dienstleistungen: Versicherungs-, Schulungsund Serviceleistungen
Abwicklung von Bestell-, Rückgabeund Schadenabwicklungsprozessen
Wartung und Reparatur
Störfallmanagement
Online-Portal
Dienstradleasing
Rahmenvereinbarungen
Fahrräder
Entgeltumwandlung
Tarifverträge
Serviceleistungen
Leasinggeber
Versicherungsdienstleister
Schulungsleistungen
Wartungsleistungen
Id: b366a7d4-3ab6-45d4-8c31-d2a002058774