Ausschreibung

Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Softwarelizenzen und Service-Leistungen des Design-Tools Figma

AusfĂĽhrung:

Rheinland-Pfalz

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Softwarelizenzen und Service-Leistungen des Design-Tools Figma</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Südwestrundfunk (SWR) ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD und versorgt mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet mit rund 15 Millionen Menschen. Darüber hinaus produziert der SWR Inhalte für das ARD-Gemeinschaftsprogramm und ist unter anderem verantwortlich für die technische Entwicklung der ARD Mediathek und der ARD Audiothek. Für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten kommt deshalb der Designsoftware zur Erstellung von Benutzeroberflächen für digitale Medienangebote eine große Bedeutung zu. Sie muss Prozesse für den Entwurf und die Revision von Designs ebenso unterstützen wie die Remote-Zusammenarbeit verschiedenster Teams, Medienneutralität, Versionsmanagement sowie komplexe technische Schnittstellen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung für Software-Lizenzen (SaaS) sowie die damit einhergehenden Serviceleistungen abzuschließen, um die störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Designsoftware für den SWR und weitere Bezugsberechtigte sicherzustellen. Rundfunkanstalten und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (hr) • Mitteldeutscher Rundfunk inkl. Kinderkanal (KiKA + MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen / Bremedia Produktion GmbH (RB) • Rundfunk Berlin-Brandenburg inkl. ARD POC und ARD Text (rbb) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk inkl. ARD Online u. funk (SWR) • Public Value Technologies GmbH • Westdeutscher Rundfunk WDR • Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Bereitstellung und Betrieb der Software als SaaS, - Beseitigung von Störungen, - Weiterentwicklung, - Bereitstellung eines Service-Kontakts. Beabsichtigter Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2026 mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten für die Rahmenvereinbarung sowie der maximal zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">EU-I/T 3/2025</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: aQuEGUhZGE