Ausschreibung
Rahmenvereinbarung für Catering im Young Refugee Center der Landeshauptstadt München
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
08.12.2025 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvereinbarung für Catering im Young Refugee Center der Landeshauptstadt München</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Seit April 2016 werden minderjährige, unbegleitete Ausländerinnen/ Ausländer (umA) im "Young Refugee Center" (YRC) in der Marsstraße 19 durch das Stadtjugendamt untergebracht und betreut. Die Landeshauptstadt München (im Folgenden Auftraggeberin) kann die Verpflegung der untergebrachten Personen nicht leisten. Aus diesem Grund werden auch externe Dienstleisterinnen/ externe Dienstleister (im Folgenden Auftragnehmerin/ Auftragnehmer) mit der Verpflegung dieser Unterkunft durch Catering beauftragt. Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländerinnen/ Ausländern im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen. Auftragsumfang Innerhalb des Vertragszeitraums werden bis zu maximal 21.756 Verpflegungen abgerufen. Eine Verpflegung umfasst die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Frühstück, Mittag- und Abendessen für eine Person für einen Tag gemäß der Leistungsbeschreibung. In der Regel wird als Verpflegung die Grundposition "Allgemeine Kostformen" abgerufen. Es wird pro Tag von einer Essensteilnehmer*innenzahl von 42 Personen ausgegangen (42 Essenteilnehmer*innen x 518 Tage Vertragslaufzeit = maximal 21.756 Verpflegungen). Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Die Reserveessen sind in der obigen Angabe der maximal 21.756 Vollverpflegungen inkludiert. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht (auch keine Mindestabrufmenge). Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Ein Anspruch auf Leistungserbringung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers besteht nicht. Im Leistungsverzeichnis in den einzelnen Positionen angegebene Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt. Vertragslaufzeit: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 09.03.2026 und endet am 08.08.2027 (22:00 Uhr). Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist. Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München. Die Fahrtkosten zum Leistungsort sind mit in die Pauschalpreise (Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung) einzukalkulieren. Die geforderte Catering-Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Ausgabe der Speisen durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer. Von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: Bereitstellung von jeweils Frühstück, Mittagessen und Abendessen, pro Tag, sowie eine Notfallversorgung in Sammelportionen für neu registrierte umA (unbegleitete minderjährige Ausländer*innnen). Mindestvorgaben: Fleisch muss mindestens zu 60 % Bio sein, Fisch muss das MSC-Siegel (oder gleichwertig) haben. Zwingend vorzulegen ist ein EU-ÖKO-006-Zertifikat / Zertifikat gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/ biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen. Warmhaltezeiten Die Warmhaltezeit der Speisen darf keinesfalls länger als drei Stunden betragen. Unter Warmhaltezeit ist die Zeitspanne zwischen dem Ende des Garprozesses und der Abgabe der Speisen an die letzten Essensteilnehmer*innen zu verstehen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: Ucv50emrzI