Ausschreibung

Rahmenvereinbarung Check Point

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Rahmenvereinbarung Check Point</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Ausschreibung umfasste folgende Leistungen: - Sämtliche Leistungen der Check Point Preisliste. Dies beinhaltet insbesondere Hardware, Lizenzen und Level-3 Support für Checkpoint Produkte, aber auch die Verlängerung des Supports, Professional Services und Schulungen. - Level 1 und 2 Support durch den Auftragnehmer/in - Einweisung in die gelieferten Systeme - optional: Dienstleistungen Die Lieferung der Check Point-Produkte erfolgt innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Bestellung im Rahmen der Einzelabrufe. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistungen besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von vier Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerung): 30.000.000,00 EUR netto, 35.700.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 30.000.000,00 EUR netto; 35.700.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">BIT14-0230-832</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: xRUQJIjiMt