Ausschreibung
Rahmenvereinbarung "Organisationsberatung im Bankenumfeld"
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Rahmenvereinbarung "Organisationsberatung im Bankenumfeld"</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand dieser Vergabebekanntmachung ist eine Rahmenvereinbarung über Organisationsberatung im Bankenumfeld für die NRW.BANK. Organisationsberatung im Sinne dieser Ausschreibung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation. Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, die interne Struktur und Organisation der Bank zu optimieren und zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Projekte bzw. Vorhaben oder Vorstudien der NRW.BANK. Die Projekte werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungs- und Projektthemen variiert und kann beispielsweise Projekte bzw. Vorhaben im Umfeld von Prozessoptimierungen, Systemeinführungen, Anpassungen der Aufbauorganisation oder Neugestaltung von Fachbereichen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 5.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 800 Personentage - Senior Berater: 2.500 Personentage - Berater: 1.700 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 6.500 Personentage, gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 1.040 Personentage - Senior Berater: 3.250 Personentage - Berater: 2.210 Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Um eine einheitliche Kalkulationsbasis sicherzustellen, hat die NRW.BANK für die Preisbildung folgende Annahme zugrunde gelegt: - 40 % der Beratungsleistungen erfolgen remote. - 60 % der Beratungsleistungen erfolgen onsite, verteilt auf die Standorte der NRW.BANK in Düsseldorf (90 %) und Münster (10 %). Diese Annahme dient ausschließlich der einheitlichen Angebotskalkulation und begründet keine verbindliche vertragliche Verpflichtung für die spätere Leistungserbringung. Die tatsächliche Verteilung von Onsite- und Remote-Einsätzen wird auf Ebene der Einzelabrufe je nach den konkreten Anforderungen der jeweiligen Leistung festgelegt. Die Rahmenvereinbarung besteht mit 5 Unternehmen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvertragspartnern (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 VgV - Miniwettbewerb). Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung am 25.08.2025 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf eine Laufzeit von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hin-aus ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 4 Absatz 2 vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">715-004477-00-101-79520</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: bEoO7IEm09