Ausschreibung

Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahme Bad Wörishofen

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahme Bad Wörishofen</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Stadt Bad Wörishofen schreibt die Planungsleistungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in Bad Wörishofen stufenweise aus. Nach einer Machbarkeitsstudie hat sich der Stadtrat von Bad Wörishofen grundsätzlich für Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken Mühlbach und Hochwasserrückhaltebecken Bad Wörishofen sowie Maßnahmen zum Gewässerausbau an Wiesbächle und Überleitung Wörthbach/Mühlbach entschieden. Die Stadt behält sich vor, im Rahmen einer Variantenuntersuchung (als besondere Leistung) Varianten zur Machbarkeitsstudie im Hinblick auf eine möglichst landschaftsverträgliche Einbindung der Hochwasserschutzmaßnahmen mit Rücksicht auf das Naherholungsgebiet unter Beachtung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen zu lassen. Die Planungsleistungen umfassen die jeweils stufenweise Vergabe von - Objektplanung Ingenieurbauwerk (§ 43 HOAI) mit LPh 1 bis 9 für die HRB Mühlbach und HRB Bad Wörishofen sowie die Maßnahmen zum Gewässerausbau, - Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) mit LPh 1 bis 4, - Umweltvorprüfung, - Entwurfsvermessung, - Baugrunduntersuchung und Standsicherheitsberechnungen - Hydrologische Nachweise - und weitere besondere Leistungen. Auf die Regelungen des Architektenvertrags zur stufenweisen Beauftragung wird hingewiesen. ---------- Der Stadt Bad Wörishofen ist der Grundsatz der losweisen Vergabe bewusst, jedoch erfordern gerade Hochwasserschutzmaßnahme eine eng aufeinander abgestimmten, funktional in sich verzahnte Planung sowohl der Ingenieurbauwerke und des Gewässerausbaus als auch der Hydrologischen Berechnung, Standsicherheitsberechnungen mit Baugrundgutachten, da sich die Hydrologie und Standsicherheit auf die Entwurfsplanung auswirken (vice versa). Für das erforderliche wasserrechtliche Verfahren sollen die erforderliche Umweltvorprüfung, der landschaftspflegerische Begleitplan und die Entwurfsvermessung ebenfalls aus einer Hand erfolgen, um eine möglichst wirtschaftliche und zeitnahe Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Der Gewässerausbau und ebenso Hochwasserschutzmaßnahmen durch Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, unterliegen der Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungspflicht (§ 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 2 WHG). Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Projektbeschreibung und den Ingenieurvertrag verwiesen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 3DaQAOuRYN