Ausschreibung
Planungsleistungen für das Projekt: "Zufahrtsstraße zum Großen Inselsberg"
AusfĂĽhrung:
Thüringen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Planungsleistungen für das Projekt: "Zufahrtsstraße zum Großen Inselsberg"</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Für die Straße zum Inselsberg als überregionale touristische Attraktion wurden in den letzten Jahren nur die dringend notwendigen Instandhaltungen durchgeführt. Die Straße soll nun von der Einmündung in die L 1024 bis zum Plateau auf einer Länge von 1.440 m grundhaft saniert bzw. ausgebaut werden. Die Zufahrtsstraße muss gemäß Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) bemessen und unter Beachtung der Standards für Bauklasse und Fahrbahnbreite sowie der örtlichen Verhältnisse konzipiert werden. Die Zufahrtsstraße ist als Gebirgsstraße zu betrachten und deshalb den örtlich topografischen Besonderheiten anzupassen. Als Mindestanforderung einer Nahverkehrsstraße der Entwurfsklasse 4 ist gemäß RAL ein Regelquerschnitt mit einer befahrbaren Asphaltbreite von 6,0 m geplant. Im Zusammenhang mit Planung und Bau der Zufahrtsstraße sind Hangsicherungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, - ableitung und -reinigung erforderlich. Die grundhafte Sanierung bzw. der Ausbau der Zufahrtsstraße zum Inselberg umfasst im Grundsatz folgende Maßnahmen: 1. Herstellung der Zufahrtsstraße (K 10), Länge 1.440 m 2. Herstellung der erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen der Zufahrtsstraße (K 10) 3. Herstellung der Straßenentwässerung der Zufahrtsstraße (K 10) 4. Herstellung der nördlichen Plateauzufahrt vom "Parkplatz Großer Inselsberg" bis zum "Berggasthof Stöhr", Länge 300 m Von maßgeblicher Bedeutung für die Wahl der Entwurfsklasse und des Regelquerschnittes sind die geplante Linienbusanbindung sowie der zu erwartende Reisebusverkehr zum Plateau des Inselsbergs mit den damit verbundenen Begegnungsfällen Bus / Bus. Hinzu kommt die zur Gewährleistung der dauernden Sendefähigkeit der dortigen Funksendeanlage notwendige 24-stündige Schneeräumpflicht, die zusätzlich den Begegnungsfall Bus und Schneeräumfahrzeug nach sich zieht und entsprechend zu beachten ist. Aufgrund der bewegten Topografie und der damit in Verbindung stehenden, stark schlängelnden Linienführung müssen die in den entsprechenden Kehren auszubildenden Kurveninnenrandverbreiterungen konzipiert und anhand von Schleppkurven nachgewiesen werden. Im Zuge der baulichen Realisierung ist die 24-stündige Zuwegbarkeit des Plateaus ebenfalls zu gewährleisten, gegebenenfalls sind hierfür temporäre Umfahrungen mit ungebundener Befestigung des unmittelbaren Baufeldes herzustellen. Die zu erbringenden Planungsleistungen der Lph. 1-2 werden durch den Freistaat Thüringen anteilsfinanziert. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2026. Die Leistungserbringung soll bis zum 31.10.2026 abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 für folgende Leistungsbilder der HOAI 2021: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI §§ 41-44 - Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI §§ 45-48 - Tragwerksplanung nach HOAI §§ 49-52 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Lph 3-8 bzw. Lph 3-6) besteht als Option der Auftragserweiterung. Sie können, abhängig von der Zusage der Fördermittelgeber, erst im Ergebnis der geprüften Vorplanung beauftragt werden. Zudem sollen im Rahmen dieses Verfahrens folgende Besondere Leistungen vergeben werden: - Baugrunduntersuchungen (Geotechnik) - Ingenieurvermessung - Landschaftspflegerische Begleitplanung und Umwelt relevante Untersuchungen (FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzrechtliche Prüfungen, Biotopkartierungen u.a.) Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LRAGTH-2025-09-16/0075</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: DTeg47UPqa