Ausschreibung

Planungsleistungen, Ingenieur

AusfĂĽhrung:

Hessen

Frist:

31.03.2026 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Planungsleistungen, Ingenieur</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Rheingau-Taunus-Kreis plant die Grundhafte Sanierung in der Ortsdurchfahrt Heidenrod OT Grebenroth sowie der weiteren unteren Infrastruktur. Die Leistungen des Rheingau-Taunus-Kreises beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Für den Leistungsumfang - STRAßE - des Rheingau-Taunus-Kreises richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45 - 48 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 48 Abs. 5 Anlage 13.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anre-chenbaren Kosten wurden mit 543.900,00 € netto veranschlagt. Die Leistungen der Gemeinde Heidenrod beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - Wasser- und Abwasseranlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Für den Leistungsumfang - WASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 240.000,00 € netto veranschlagt. Für diese Maßnahme werden gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI Grunleistungen und besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden Vermessungs- und SiGeKo-leistungen analog zum RTK beauftragt. Für den Leistungsumfang - ABWASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 370.000 € netto veranschlagt. Für diese Maßnahme werden gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI Grundleistungen und besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden Vermessungs- und SiGeKo-leistungen analog zum RTK beauftragt. Es ist beabsichtigt die Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 als Gesamtvergabe zu vergeben. Jedoch behält sich der Auftraggeber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei technischen und genehmigungsspezifischen Unwägbarkeiten vor, die Leistungen in 3 Leistungsabschnitte zu teilen und auch stufenweise zu beauftragen. Bietergemeinschaften werden im Vergabeverfahren zugelassen. Eine Vergabe in mehreren Losen ist nicht beabsichtigt.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: t6TjSYUMNE