Ausschreibung
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Dörzbach
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
11.12.2025 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Dörzbach</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe Fachplanungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der Leistungsphasen 4 bis 8. zur Planung von Ingenieurbauwerken gemäß § 41 HOAI sowie von technischer Ausrüstung der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI zur Umsetzung der Ausbauvorhaben zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur in der Gemeinde Dörzbach im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0. Nach aktuellem Kenntnis- und Informationsstand ist von Kosten in Höhe von insgesamt rund EUR ca. € 4 Mio. (netto) für die Gesamterschließung auszugehen. Das Vorhaben soll mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 („Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung der Fachplanungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der Leistungsphase 8 zur Planung von Ingenieurbauwerken gemäß § 41 HOAI sowie von technischer Ausrüstung der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI und SiGeKo Leistungen stehen unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Auswahlverfahrens Bauleistungen und eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de AV26988D-EU abgerufen werden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages über Fachplanungsleistungen wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">AV26988D-EU</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: ReTVUFOuCV