Ausschreibung

Planung Ersatzneubau Brücke Karlstraße

AusfĂĽhrung:

Sachsen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Planung Ersatzneubau Brücke Karlstraße</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Stadt Zittau ist Baulastträger der Brücke Karlstraße. Diese Straßenverkehrsanlage verbindet das nördlich der Bahnstrecke Löbau – Zittau gelegene Stadtgebiet „Kummersberg“ mit dem Zentrum der Stadt Zittau. Die Straße dient der Erschließung der großräumigen Kleingartenanlagen, dem stillgelegten Industrieareal sowie der Anliegergrundstücke. Die Nutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr (Pkw, Lkw), den Radverkehr und den Fußgängerverkehr erfordern vom Ersatzneubau eine ausreichende Fahrbahnbreite in beide Fahrtrichtungen sowie einen ausreichend breiten Gehweg. Insbesondere um die Verkehrssicherheit in dem Straßenabschnitt zu erhöhen. Vorbereitende Untersuchungen alternativer Verkehrsanbindungen haben ergeben, dass diese nicht wirtschaftlich sind oder wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten dieser Verkehrsanbindungen wie z.B. mangelnde Fahrbahnbreite und zu geringe Durchfahrthöhe sowie Tonnagebegrenzungen den beabsichtigten Ersatzneubau der Brücke Karlstraße nicht ersetzen können. Ebenso ist die Tragfähigkeit des Dammes, welcher die südliche Zufahrtsrampe zur Brücke darstellt, sehr stark eingeschränkt. Die Fahrbahn ist hier abschnittsweise bereits massiv geschädigt beziehungsweise zerstört. Im Stadtgebiet von Zittau, u. a. am Kummersberg, fand im 19. Jahrhundert umfangreicher Braunkohlentiefbau statt. Dieser ist, was die älteren Auffahrungen betrifft, nicht oder nur teilweise risskundig. Am Damm der Karlstraße treten schon seit längerer Zeit Deformationen (Senkungen) auf, die auch auf alten Braunkohlentiefbau zurückzuführen sein könnten. Aufgrund dieser Sachlage hat die Stadt Zittau sich für den Ersatzneubau der Brücke sowie der vorhandenen Rampen entschieden. Der Planungsauftrag umfasst die Ausführung der A) Objektplanung: 1. Objekt „Straßenverkehrsanlage“ Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§45 – 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. a) Anlagen des Straßenverkehrs „– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation Honorarzone III: 2.862.500 € (netto) 2. Objekt "Schienenverkehrsanlage" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§45 - 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. b) Anlagen des Schienenverkehrs: „Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke, mit besonderen Zwangspunkten“ Honorarzone III: 452.000 € (netto) 3. Objekt "Ingenieurbauwerk Brücke" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; Einfeldbrücken Honorarzone III: 2.532.705€ (netto) 4. Objekt "Ingenieurbauwerk Stützmauern" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Objektliste Ingenieurbauwerke; Gruppe 7 – unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen; Honorarzone III: 1.260.000 € (netto) 5. Objekt "Ingenieurbauwerk Abwasserkanal" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Objektliste Ingenieurbauwerke; Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung; Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten; Honorarzone III: 400.000 € (netto) B) Fachplanung: 1. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung Brücke §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten: 14.2. Objektliste Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind Honorarzone IV: 2.532.705 € 2. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung Stützmauern §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten: 14.2. Objektliste Stützwände bei schwierigen Baugrund- und Belastungsverhältnissen; Honorarzone IV: 1.134.000 € 3. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI-Teil 4 Technische Ausrüstung §§53 - 56 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten Anlagengruppe 4 "Starkstromanlagen" - Außenbeleuchtungsanlagen (Straßenverkehrsanlage); Honorarzone II: 60.000,00 € (netto) Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (LST- Schienenverkehrsanlage); Honorarzone III: 60.000,00 € (netto)</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: M4gHj7QhkH