Ausschreibung

Photovoltaik an Bundes- und Landesstraßentunneln

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

27.01.2026 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Position</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV) hat eine Potenzialanalyse für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an Bundes- und Landesstraßentunneln in BW zur Eigenstromversorgung durchgeführt. Für die Tunnel, denen ein großes Potenzial bescheinigt wurde, sollen die PV-Anlagen nun detailliert geplant und anschließend realisiert werden. Begonnen wird mit den sieben Tunneln im Regierungsbezirk Karlsruhe, die aus regionalen Gesichtspunkten in 2 Lose aufgeteilt wurden und folgende Bauwerke betrifft: Los 1 RPK Baureferat Mitte: - B10 Tunnel Grötzingen - B462 Tunnel Gernsbach - L77a Nordwestumgehung - L562 Wattkopftunnel Für die PV-Anlagen an allen Tunneln wird Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und die Objektbetreuung ausgeschrieben. Die Dimensionierung der PV-Anlage inkl. Batteriespeicher hat unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Randbedingungen zu erfolgen. Dabei ist das Ziel der Anlagendimensionierung, einen möglichst hohen Autarkiegrad der Tunnel zu erreichen. Im Zuge der weiteren Planung ist eine Simulation des Ertrages sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Anlage zu erstellen und zu prüfen, ob die Anlage innerhalb der vorgebebenen Parameter wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese Ertragssimulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist bei wesentlichen Planungsänderungen, wie beispielsweise Änderung der Modulausrichtung oder Neigung aufgrund eines Blendgutachten, zu wiederholen. Für die Errichtung der PV-Anlagen sind folgende Flächenkulissen angedacht: Betriebsgebäude (Dachflächen und Fassaden), Lärmschutzwände, Galeriebauten und Freiflächen. Darunter fallen ebenso Böschungen, leichte Hänge und Wiesen. Brücken, Geländer oder am Portalkragen selbst werden seitens des Auftraggebers für die Errichtung von PV-Anlagen ausgeschlossen. Voraussetzung dieser Flächen ist, dass sie sich im Eigentum des Bundes oder Landes Baden-Württemberg befinden. Falls die Platzverhältnisse dies zulassen und die Möglichkeit besteht Ladesäulen für das Betriebspersonal am Betriebsgebäude zu installieren, sind je Standort zusätzlich zur PV-Anlage 2 Ladepunkte zu planen und auszuschreiben. Im Rahmen der Planung und der Realisierung ist für jede Anlage zu prüfen, ob die Hinzuziehung weiterer Fachgutachter (z. B. für Blendwirkungen, Statik, Vermessung, schalltechnische Untersuchung (nur bei nahegelegenen Wohngebieten oder FFH-Gebieten), etc.) erforderlich ist. Werden entsprechende Gutachten beauftragt, sind deren Ergebnisse in die Planung aufzunehmen und konsequent umzusetzen. Zudem obliegen dem Auftragnehmer die Betreuung, Koordination und erforderlichen Abstimmungen im Zusammenhang mit diesen Gutachten. Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Vertragsleistung erfolgt stufenweise. Die Vertragsleistung wird in folgende Leistungsstufen unterteilt: - Leistungsstufe 1 - Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung - Leistungsstufe 2 - Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe - Leistungsstufe 3 - Bauüberwachung und Dokumentation - Leistungsstufe 4 - Objektbetreuung</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: S9cflWDZTR