Ausschreibung
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau - Los 1</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Schwandorf ist der Landkreis Regensburg für die Linie 115 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus der Delegationsvereinbarung der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung des Loses 1 beträgt 29.415 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben je Los erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VAB_RVV_Linie_115_L1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: QA3wM5fbC9