Ausschreibung

Personenbeförderung nach dem PBefG, Vergabe des On-Demand- Verkehrs "AktiVVo Neusäß" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG.

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Personenbeförderung nach dem PBefG, Vergabe des On-Demand- Verkehrs "AktiVVo Neusäß" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG.</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg vertreten durch die Augsburger Verkehrs-und Tarifverbund GmbH, Schrannenstraße 3, D86150 Augsburg, beabsichtigen die Verkehrsleistungen des On-Demand-Verkehrs "AktiVVo Neusäß" mit Wirkung zum 13.12.2026 bis zum Fahrplanwechsel 2036/2037 (13.12.2036 ) im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens (VgV) europaweit auszuschreiben. Das Bediengebiet des AktiVVo Neusäß umfasst die folgenden Gemeinden: o Diedorf mit Ortsteilen o Kutzenhausen mit Ortsteilen o Aystetten o Stadtbergen mit Ortsteilen o Neusäß mit Ortsteilen o Gessertshausen mit Ortsteil Deubach o Holzhausen o Rettenbergen, Hirblingen, Batzenhofen, Edenbergen Die Einsatzstunden belaufen sich auf insgesamt ca. 20.600 Einsatzstunden/Musterfahrplanjahr. Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen - 51Samstagen - 64 Sonn- und Feiertagen Der Berechnung liegen insgesamt vier Kleinbusse mit je 16 Betriebsstunden pro Tag Montag bis Freitag, sowie je 10 Betriebsstunden pro Tag an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zugrunde. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen/Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja; Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes /Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Im Übrigen wird verwiesen auf den Steckbrief des On-Demand-Verkehrs "AktiVVo Neusäß" samt Anlage 1 Verkehrsleistung und Anlage 2 Qualitätsstandards auf: https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben: 1) Information über ausschließliche Rechte: Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigten, sowie sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. 2) Sonstigen besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Es müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht worden sein. 3) Teilnahmebedingungen: 3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft 3.2) Technische Anforderungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja; Verweis auf die einschlägigen Rechts-und Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) 3.3) Qualitätsziele: I. Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8Abs. 3 PBefG wird durch den Steckbrief für den On-Demand-Verkehr "AktiVVo Neusäß" nebst Anlage 1 (Verkehrsleistung ) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards (siehe Anlage 2 zum Steckbrief des On-Demand-Verkehr "AktiVVo Neusäß") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ II. Weitere Angaben Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München,, Deutschland; Email: [email protected] ; Telefon: +498921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax:+498921762847. Einleitung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB) Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 6 S. 1, § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: YHqWrBKTJQ