Ausschreibung

Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; Regionalbuslinien im Bündel Nr. 9 „Lech“

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; Regionalbuslinien im Bündel Nr. 9 „Lech“</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung der VDR-Regionalbuslinien 310, 311 (bisher 901), 312, 313, 314 und 315 mit Wirkung zum 01.09.2026 bis 31.07.2034 (ggf. einmal um bis zu zwei Jahre verlängert) im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 49 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: ca. 236.500 Fahrplankilometer/Jahr; 7 Gebrauchtfahrzeuge 12 Meter Niederflur, 3 Gebrauchtfahrzeuge 18 Meter Gelenkbus Niederflur (alternativ davon 1 Gebrauchtfahrzeug 15 Meter Niederflur); ca. 103 Haltestellen (davon ca. 68 Haltestellen nur bedient durch gegenständlich vorabbekanntgemachte Leistung und ca. 35 Haltestellen zusätzlich bedient durch weitere Linien). Der Aufgabenträger hat weitere allgemein zugängliche Informationen zu dieser Vorabbekanntmachung auf seiner Homepage unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv veröffentlicht. Auf dieses Dokument wird in den folgenden Absätzen Bezug genommen. Nähere Informationen zum Fahrplan: Der Verkehr wird bereits im Bestand erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch künftig so erbracht werden. Der aktuelle Fahrplan ist einsehbar in dem o.g. Dokument. Dieser ist mindestens zu erbringen. Dem Verkehrsunternehmen steht es frei, ein für den Fahrgast sinnvolles, zusätzliches Verkehrsangebot zu erbringen. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Kapitel 9.1 (Verfahren beim Vorliegen konkurrierender Anträge) des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries. Zudem steht es dem Verkehrsunternehmer frei, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Fahrplan insbesondere hinsichtlich Fahrzeugeinsatz und Wartezeiten zu optimieren. Nähere Informationen zu den Fahrzeugen: Vorgaben zu den Fahrzeugstandards ergeben sich aus dem Abschnitt „Fahrzeuganforderungen“, der ebenfalls unter dem o.g. Dokument einsehbar ist. Die Fahrzeuge dürfen am Tag der Betriebsaufnahme höchstens 12 Jahre alt sein und das Durchschnittsalter der Fahrzeuge darf maximal 10 Jahre betragen, wobei maßgeblich der Monat der Erstzulassung ist. Zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) sind entweder Fahrzeuge der Klas-se M3 II einzusetzen oder aber Busse, die mit emissionsarmen Treibstoff (z.B. HVO100) betankt werden müssen. Alternativ können auch elektrisch betriebene Fahrzeuge eingesetzt werden. Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren findet die CVD keine Anwendung. Nähere Informationen zum Tarif: Es kommt der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Donau-Ries (VDR) in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Anwendung. Dieser ist einsehbar unter dem o.g. Dokument (VDR-Tariftabelle, VDR-Tarifzonenplan, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Omnibusverkehr im Kooperationsgebiet der Verkehrsgemeinschaft Donau-Ries). Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Näheres regelt eine Allgemeine Vorschrift des Landkreises Donau-Ries. Mit dem Stadtbus Donauwörth ist die bestehende gegenseitige Fahrausweisanerkennung fortzuführen. Kommt es während der Laufzeit zu einem Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund, so ist dessen Tarif, einschließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel „Bedienungsstandards im Schülerverkehr im Bündel Lech“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die konsolidierte Fassung dieses Kapitels ist ebenfalls im o.g. Dokument einsehbar. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Weitere detailliertere Vorgaben ergeben sind auch aus den oben gemachten näheren Informationen zum Fahrplan. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr umfasst Leistungen gemäß § 42 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 5VUfqYtfUK