Ausschreibung
Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Einrichtungen Marsberg mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit den Wertungskriterien: Preis - 55 % Persönliche Eignung - Mitarbeiter-/Kandidatenprofil - 45 % unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil /Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis der Zuschlagskriterien (55 % Preis/ 45% Persönliche Eignung) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Fachkräfte für den Pflege- und Erziehungsdienst: ca. 1.200.000,00 € netto Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A1 -Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Fachkräfte für den Pflege- und Erziehungsdienst: : 1.500.000 € netto Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 5bRChTioHj