Ausschreibung

Ortskern Affstätt - Städtebaulich/ Freiraumplanerischer nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil inkl. vorgelagertem TnWb und anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren - Stadt Herrenberg

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

20.04.2026 14:59 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Ortskern Affstätt - Städtebaulich/ Freiraumplanerischer nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil inkl. vorgelagertem TnWb und anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren - Stadt Herrenberg</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen: Ortsdurchfahrt: Nördliche Mühlstraße, Kaffeeberg, östliche Kuppinger Straße und angrenzende Flächen; Weitere Straßenabschnitte: westliche Conrad-Weiser-Straße und östlicher Leinenbrunnen; Freiflächen: zwischen Schatten, Bezirksrathaus und Gasthaus Schatten; insgesamt rund rund 7.814m². Gegenstand des Ideenteils des Wettbewerbs sind grundsätzliche Vorschläge zur langfristigen städtebaulichen Neuordnung bzw. baulichen Entwicklung von sechs Bereichen: rund 10.141 m². Der Realisierungswettbewerb mit Ideenteil zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen, städtebaulichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen im Ortskern Affstätt ab. Außerdem sollen städtebauliche Ideenkonzepte für die zukünftige Entwicklung und Neuordnung von vier Bereichen im Sanierungsgebiet "Ortskern Affstätt" gesammelt werden. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S.2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen vorgeschaltet und ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem, qualifiziertem Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelobt. Der nichtoffene Realisierungswettbewerb mit Ideenteil richtet sich an Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur bzw. Stadtplanung zwingend zusammen mit der Fachdisziplin Verkehrsplanung. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). /// Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen) vorzunehmen. Der Ideenteil des Wettbewerbsverfahrens beinhaltet kein Auftragsversprechen. Für den Realisierungsteil des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin im Anwendungsbereich der VgV alle Preisträgerinnen und Preisträger zur Auftragsverhandlung einladen und zur Abgabe des Erstangebots für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen auffordern. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt: Leistungsfähigkeit des Projektteams (15%), Wettbewerbsergebnis (45%), Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (15%), Kostenplanung/ Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit (10%), Honorarangebot/ Nebenkosten (15%). Die Ausloberin wird einem Bietenden bzw. eine Bietergemeinschaft mindestens mit der weiteren Planung je Bauabschnitt in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen im Ortskern Affstätt (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar je Bauabschnitt in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3 Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5 Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9 Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung (Realisierungsteil) zu übernehmen und durchzuführen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">32507-01</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 3ObTNkc6w8