Ausschreibung

Oracle - Lizenzen und Wartung

AusfĂĽhrung:

Berlin

Frist:

29.08.2025 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Oracle - Lizenzen und Wartung</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Bundesdruckerei GmbH und ihre verbundenen Unternehmen - nachfolgend in diesem Dokument "Auftraggeber" (AG) genannt - zählen zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Oracle-Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen sowie die Erbringung weiterer produktbezogener, unterstützender Dienstleistungen. Da sowohl die Beschaffung von Perpetual-Lizenzen als auch von Subscriptions vom Leistungsgegenstand erfasst ist, werden mit Zuschlagserteilung sowohl ein EVB-IT Überlassungs(rahmen)vertrag Typ A als auch ein EVB-IT Überlassungs(rahmen)vertrag Typ B abgeschlossen. Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte kann neben der Bundesdruckerei GmbH auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 4 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">ECA-2024-112</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
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