Ausschreibung

Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"

AusfĂĽhrung:

Sachsen

Frist:

31.12.2029 23:59 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung von spezifischen Screenings im Rahmen von Gesundheitstagen bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert werden. Mithilfe spezifischer Analysen/Screenings soll die Belegschaft eines Unternehmens für die verschiedenen Gesundheitsthemen sensibilisiert und informiert werden. Im Rahmen eines Gesundheitstages in Unternehmen sollen diese spezifischen Analysen/Screenings einfach, niederschwellig und bedarfsorientiert angeboten und darüber hinaus der Stellenwert der Beschäftigtengesundheit in den Fokus gebracht werden. Der Kooperationspartner setzt die Analysen/Screenings bedarfsorientiert um und berät zur gesundheitsförderlichen Lebensweise nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Auf einen Kooperationspartner entfallen im Schnitt ca. 10 Aufträge pro Jahr. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 01.12.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 01.12.2025 am 15.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 01.12.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">202/2025-OH</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: wHCym233rA