Ausschreibung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von Gewerbeabfällen - Gebiet Süddeutschland „Gewerbeabfälle RV Süd 2026 ff.“ (VOEK 034-25)
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
11.03.2026 09:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Nicht gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VOEK 034-25 - Los 1.1.</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: d5n5HNLgVO