Ausschreibung

Offener Realisierungswettbewerb "Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und Bahnhofstraße" in Albstadt mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Offener Realisierungswettbewerb "Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und Bahnhofstraße" in Albstadt mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Stadt Albstadt beabsichtigt, den Bereich rund um den Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und die Bahnhofstraße in der Innenstadt des Stadtteils Ebingen neu zu gestalten. Mit der perspektivischen Auslagerung der Bushaltestelle "Bürgerturm", eröffnet sich die Möglichkeit, die vorhandenen gestalterischen und funktionalen Defizite der öffentlichen Flächen zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs war die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen in den Bereichen: - Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, - Bahnhofstraße (Abschnitt nördlich der Gartenstraße), - Schweinweiher, - Kirchengraben (Abschnitt Bahnhofstraße bis Bürgerturm), - Schmiechastraße > gesamt rund 6.235 m². Der Realisierungswettbewerb zielte auf eine Vielzahl von freiräumlichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt von Albstadt-Ebingen ab. Der Wettbewerb war gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Neugestaltung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße vorgeschaltet und wurde als offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der offene Realisierungswettbewerb richtete sich an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin, sobald und soweit es die wirtschaftliche Situation der Stadt Albstadt zulässt, mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Neugestaltung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten wurden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). Insgesamt wurden 18 Wettbewerbsarbeiten eingereicht. Das Preisgericht für den Wettbewerb tagte am 21.10.2025. ///// Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen) für die Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße in Albstadt-Ebingen vorzunehmen. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung waren in Ziffer 5.1.10 der Bekanntmachung festgelegt, siehe auch unten. Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmenden des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Die Ausloberin wird eine Bieterin, einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Eine etwaige Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 wird nicht ausgeschlossen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5, Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9. Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">32501-01</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: gr69K3BimR