Ausschreibung

Offene Rahmenvereinbarung über Verbandmittel gemäß § 31 Sozialgesetzbuch V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

31.01.2028 23:59 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Verbandmittel</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrages zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V). Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV in Verbindung mit § 119 Absatz 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Verträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele Leistungserbringer werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an [email protected] an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 28.02.2026 bei der KBS eingegangen sind. Der Vertrag tritt zum jeweils Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat des Eingangs des entsprechend den Formvorgaben ausgefüllten Vertrages und der in Anlage 5 geforderten weiteren Erklärungen/Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bei der KBS bis zum jeweils letzten Tag eines Monats erfolgt; ansonsten tritt der Vertrag zum jeweils Ersten des folgenden Monats in Kraft. Fällt der letzte Tag des Monats nicht auf einen Werktag, kann der Eingang bis zum ersten Werktag nach dem letzten Tag des Monats erfolgen. Der Vertrag endet einheitlich am 29.02.2028. Im Übrigen endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die KBS für die Verbandmittel einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">Verbandmittel</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: HERMW9KcSX