Ausschreibung
Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029
AusfĂĽhrung:
Schleswig-Holstein
Frist:
20.02.2026 07:30 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029. Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">ZV-M5-26-0018000-412.06</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: IQ0xFzKDg6