Ausschreibung
Ökologischer Schulsportcampus Grabfeld Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen
AusfĂĽhrung:
Rheinland-Pfalz
Frist:
08.12.2025 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Ökologischer Schulsportcampus Grabfeld Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff. Objektplanung Verkehrsanlagen, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 - stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 gem. Vertragsmuster mit LPH 1 + 2 - einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (HAV-KOM) Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2, nach ANK-LK / ZUG) - Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis. (weitere Stufen) Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. - Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2 HOAI (Verkehrsanlagen, LPH 8) Das Herrichten der Geländeoberflächen (u.a. Rodung von Rasen- und Strauchflächen, Entfernen von Wegen, Straßen und Rückbau von Sportanlagen) sowie vorgesehene Sicherungsmaßnahmen (Baumschutz) sind vom Freianlagenplaner zu planen und zu betreuen. Es soll ein Planungsauftrag für das Gesamtprojekt erteilt werden. Die Vergabe der Objektplanungen Freianlagen und Verkehrsanlagen für das Gesamtprojekt / alle Planungsbereiche erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden . Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">AV26932C-EU</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 8Zon6uv4bx