Ausschreibung

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 9, für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf.

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

26.08.2025 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 9, für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf.</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI")für die Leistungsphasen (LPH) 4 bis 9, stufenweise, für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit Mehr-zweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe (Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) 2. Leistungsstufe 2: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) 3. Leistungsstufe 3: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) 4. Leistungsstufe 4 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 8) 5. Leistungsstufe 5 - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 ist jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 2 (bei Beauftragung der Leistungsstufe 2), der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5) gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung eingetreten ist. Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Vertrags (Anlage 906) zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung des Vertrags (Anlage 906). Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrages (Anlage 906) meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) angegebene Honorarzone, ebenso wie der Honorarsatz sowie ein etwaig angebotener Auf- oder Abschlag sind fest zwischen den Parteien vereinbart. Für die Besonderen Leistungen erhält der Auftragnehmer gemäß den Angaben in der Anlage 801 eine Vergütung nach Teilpauschalhonorar. Optional angebotene Leistungen nach Anlage 801 werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. Der Abruf einer weiteren Leistungsstufe stellt keinen Abruf der optionalen Leistungen dar. 2. Optionale weitere Besondere Leistungen Für die Vergütung von Besonderen Leistungen, für die kein Teilpauschalhonorar sondern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde, sowie für geänderte / zusätzliche Leistungen, die nach Zuschlagserteilung beauftragt und nach Aufwand vergütet werden, gelten die nachfolgend genannten Stundensätze - Gesellschafter / Partner / Geschäftsführer / Projektleiter / stellvertretender Projektleiter 115,- EUR; Qualifizierter Mitarbeiter (Architekten oder Ingenieure) 85,- EUR (netto); Sonstige 65,- EUR</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">GVD111.0004</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: ZvrVhWU6Dz