Ausschreibung
Objektplanung LEGUAN Hallen
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
12.11.2025 09:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Objektplanung LEGUAN Hallen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau TU Bogen, Neubau KFZ-Abstellhallen LEGUAN Objektplanung Gebäude und Innenräume Angaben zur Liegenschaft: - Bezeichnung der Liegenschaft: Graf-Aswin-Kaserne BOGEN - Politische Gemeinde: Stadt Bogen - Straße/Hausnummer: Bayerwaldstraße 26 Die in der Graf-Aswin-Kaserne Bogen bereits vorhandenen Abstellflächen für Kraftfahrzeuge (Kfz) sind in ihrer baulichen Qualität nicht für ein vorschriftenkonformes Unterstellen des Brückenlegepanzers (BrLPz) LEGUAN geeignet. Der Bedarf an Abstellflächen für den BrLPz LEGUAN am Standort Bogen wurde vom Kommando Heer (Kdo H) Referat Stationierung/Infrastrukturbedarfe (Ref Stat/InfraBed) am 29. März 2022 aufgestellt. Gem. der Infrastrukturellen Bedarfsforderung (IBF) besteht ein Bedarf an Kfz-Hallen mit einer Fläche von insgesamt 384 m². Diese Fläche entspricht vier Stellplätzen. Die erforderlichen Flächen sind im Rahmen der Einfachen Baumaßnahme (EBM) „Neubau Kfz-Halle BrLPz LEGUAN“ durch den Neubau einer Kfz-Halle im Technischen Bereich der Graf-Aswin-Kaserne Bogen nordöstlich des Schleppdaches 23b zu realisieren. Der Neubau der Kfz-Halle für den BrLPz LEGUAN wird gem. den Neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (Neue RBBau) Abschnitt D als EBM durchgeführt. Die Voraussetzungen gem. NRBBau Abschnitt C 4.1 sind erfüllt. Art und Umfang der Leistung und allgemeine Merkmale: - Objektplanung in der Honorarzone 2 - Leistungsphasen 1 bis 9 im Stufenabruf - Neubau KFZ-Abstellhallen BRLPZ LEGUAN - Die Raum- und Flächenforderungen sind der Bedarfsplanung Teil IV – Raumbedarfsplan zu entnehmen. Demnach werden vier (4) Stellplätze à 6,00 m x 16,00 m gefordert. Des Weiteren sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: o panzerfester Hallenboden o Die Hallenvorfelder müssen gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6287 – Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Straßenverkehrsanlagen Nr. 2.2.1 mindestens 12 m, bei gegenüberliegenden Hallen mindestens 21 m betragen. o Beleuchtung mind. 100 lx o Raumtemperatur + 5°C o Kabelbrücke für Versorgung mit elektr. Energie, IT-Vernetzung (je BrLPz 1x) o lichte Mindesthöhe zu konstruktiven Bauteilen > 5,0 m [Höhe Leguan (2,32 m) + Soldat (1,80 m) + Sicherheitszuschlag (0,50 m)] o räumliche Trennung der Stellplätze für die BrLPz der Kompanien durch bauliche Maßnahmen (z. B. Maschendrahtzaun, nicht überkletterbar) - Kostenobergrenze: 4.000.000,00 Euro</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">25-048360</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 3kERaE11Y6