Ausschreibung
Neubau SKU Adenauerbrücke (B052) Forchheim – Objektplanung Ingenieurbauwerke
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
23.06.2025 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Neubau SKU Adenauerbrücke (B052) Forchheim – Objektplanung Ingenieurbauwerke</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Verfahrensgegenstand ist Beauftragung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. für den Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2 ● Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 + 5 – 9 | stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 9 ● Besondere Leistungen: Einarbeitung, Überprüfung und verantwortliche Übernahme der vorl. Vorplanung | Örtliche Bauüberwachung ● Eine baugrundtechnische Beurteilung erfolgt durch eine gesonderte Fachplanung und ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistungen. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vgl. LPH 1 + 2 als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen einschließlich den vorliegenden Planungsunterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2500762</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: BFpIvsT8XU