Ausschreibung

Neubau SKU Adenauerbrücke (B052) Forchheim – Objektplanung Ingenieurbauwerke

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Neubau SKU Adenauerbrücke (B052) Forchheim – Objektplanung Ingenieurbauwerke</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Verfahrensgegenstand ist Beauftragung der Objektplanung Ingenieurbauwerkenach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. für den Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe2 ● Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 + 5 – 9 | stufenweiseBeauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen |weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 9 ● Besondere Leistungen: Einarbeitung,Überprüfung und verantwortliche Übernahme der vorl. Vorplanung | Örtliche Bauüberwachung● Eine baugrundtechnische Beurteilung erfolgt durch eine gesonderte Fachplanung und istnicht Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistungen. ● Es wurden bereitsPlanungsleistungen nach HOAI Objektplanung vgl. LPH 1 + 2 als Grundlage für die weitereBearbeitung erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrensdie Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Die Beauftragung ist entsprechend derBereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf dieBeauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen einschließlich den vorliegendenPlanungsunterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zurVerfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln derHOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung,die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAIfestgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffenwurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2500762</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: E0C6yY3UeO