Ausschreibung
Neubau Schulcampus Fiatgelände Frankfurt am Main - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
14.04.2026 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Neubau Schulcampus Fiatgelände Frankfurt am Main - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulcampus an der Mainzer Landstraße. Momentan werden von Kosten für die KG 300/400 von ca. 111 Mio. € netto und für die KG 500 von ca. 5,5 Mio. € netto ausgegangen. Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 700.000,- € netto, jeder Teilnehmer erhält bei Abgabe einer prüffähigen Einreichung 15.000,- € netto Bearbeitungshonorar. Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. Ende April 2026, ggf. Online-Kolloquium vsl. Ende Mai 2026, Abgabe Wettbewerbsarbeiten vsl. 18.08.2026, Modell vsl. 01.09.2026 (Submissionstermine). Auftragsgegenstand ist: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger:innen, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind die Leistungen: - Generalplanung gem. §§ 34, 38, 49 und 53 HOAI, sowie weitere Fachplanungen nach Anlage 1 HOAI und beiliegendem Leistungsbild Generalplanung, mind. Lph. 1-4, sowie Teilleistungen der LP 5-8. Die Beauftragung bis mindestens der Leistungsphase 4 erfolgt stufenweise, zunächst bis zur LP 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, Auftragsverhandlungen evtl. vorrangig mit der Gewinner:in durchzuführen, ansonsten mit allen Preisträger:innen. Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die aufgeführten Eignungkriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen. Im Verhandlungsverfahren wird neben der Platzierung im Preisgericht (40%), der Reaktion auf die Kritik des Preisgerichts (10%) und dem Honorarangebot (10%), auch die Qualifikation/Organisation des Büros/Personals/Unterauftragnehmer (40%) als Generalplaner ein Zuschlagskriterium sein. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">ARCH</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: J8FuPwwKY1