Ausschreibung

Neubau Kindertagesstätte Holle // Generalplanung // Vergabebekanntmachung

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Neubau Kindertagesstätte Holle // Generalplanung // Vergabebekanntmachung</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen in der - Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9; - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6 und - Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9, - Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9 sowie - Bauphysik, hier Wärmeschutz/ Energiebilanzierung und Bauakustik gem. Anlage 1.2 HOAI, - Fachplanung bauordnungsrechtlicher Brandschutz in Anlehnung Heft 17 AHO. /// Die Leistungen der Generalplanung umfassen alle erforderlichen o.g. Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte. /// Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück ist das Flurstück 363/1 im Eigentum der Gemeinde Holle. Auf dem Grundstück steht derzeit noch eine Tennishalle, die im Vorfeld der geplanten Neubaumaßnahme im Frühjahr 2026 abgebrochen wird. Die Grundstücksfläche hat eine Größe von ca. 4.505 m² und ist vollständig erschlossen. Die Nettogrundfläche (NGF) des Flächenbedarfs der Kindertagesstätte mit 3 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen, inkl. Funktionsräume, Küche, Verwaltung/ Personal, Nebenräume und Verkehrsflächen beträgt insgesamt ca. 980 m². Für den Planbereich gilt der Bebauungsplan Nr. 06 "Kleines Feld-Mitte" und die 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 01 "Kleines Feld". /// Aufgrund des vorgegebenen Raumprogramms und des Flächenbedarfs hat die GKHi auf Basis von Kostenkennwerten (Stand Mai 2024) aus vergleichbaren Neubauprojekten - für ein kompaktes Gebäude auf einer Geschoßebene - die Kosten für den Neubau der Kindertagesstätte grob auf ca. 3.200.000,00 EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 (gem. DIN 276) geschätzt und als obere Kostengrenze für diese Kostengruppen gesamt festgelegt. Die Kosten für das Grundstück (KG 100). Herrichten und Erschließen (KG 200), Ausstattung und Kunstwerke/ Einrichtung (KG 600), die Baunebenkosten (KG 700) und die Finanzierungskosten (KG 800) sind im Kostenrahmen nicht enthalten. /// Die Beauftragung erfolgt als Pauschalhonorarvertrag auf der Basis der genannten Kostenobergrenze.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2024/164</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: UJyLcnd6Gs